Rechtliche Informationen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Dezember 2024 | Waldwege Reisen GmbH, Berlin | Gültig für alle ab 01.01.2024 geschlossenen Reiseverträge
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Reiseverträge, Reisevermittlungsverträge und sonstige Dienstleistungsverträge, die zwischen der Waldwege Reisen GmbH (nachfolgend "Waldwege" oder "wir") und dem Reisenden (nachfolgend "Kunde" oder "Reisender") geschlossen werden.
Vertragspartner des Kunden ist die:
Waldwege Reisen GmbH
Unter den Linden 77
10117 Berlin
Handelsregister: HRB 198734 B, Amtsgericht Charlottenburg
Geschäftsführer: Markus Berghoff
Telefon: +49 30 2847 9130
E-Mail: [email protected]
USt-IdNr.: DE 312 567 890
Waldwege ist Mitglied des Deutschen Reiseverbands e.V. (DRV) und verfügt über eine Sicherungsscheinpflicht gemäß § 651r BGB. Der Kundengeldabsicherer ist die AXA Versicherungs AG, Colonia-Allee 10–20, 51067 Köln.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB sowie gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, soweit dies ausdrücklich angegeben ist. Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, Waldwege stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen des deutschen Reisevertragsrechts (§§ 651a ff. BGB in der jeweils gültigen Fassung) sowie, soweit anwendbar, die Richtlinie (EU) 2015/2302 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen.
§ 2 Vertragsschluss und Buchungsvorgang
2.1 Angebot und Buchungsanfrage
Die auf der Website von Waldwege dargestellten Reiseleistungen und -beschreibungen stellen kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, eine Buchungsanfrage zu stellen (invitatio ad offerendum). Ein Angebot im Rechtssinne liegt erst dann vor, wenn Waldwege dem Kunden ein individuelles, schriftliches Reiseangebot mit konkreten Leistungen und Preisen zusendet.
2.2 Buchungsanfrage des Kunden
Der Kunde kann eine Buchungsanfrage über das Kontaktformular auf der Website, per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter +49 30 2847 9130 stellen. Mit der Buchungsanfrage beschreibt der Kunde seine gewünschten Reiseleistungen. Die Buchungsanfrage ist für den Kunden zunächst unverbindlich.
2.3 Individuelles Reiseangebot
Nach Eingang der Buchungsanfrage erstellt Waldwege ein individuelles Reiseangebot. Dieses Angebot enthält eine detaillierte Beschreibung der Reiseleistungen, den Gesamtpreis einschließlich aller Steuern und Gebühren sowie Informationen zu Zahlungs- und Stornierungsbedingungen. Das Angebot wird dem Kunden per E-Mail zugesandt und ist in der Regel 7 Tage lang gültig, sofern keine abweichende Gültigkeitsdauer angegeben ist.
2.4 Vertragsschluss durch Buchungsbestätigung
Der Reisevertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Reiseangebot von Waldwege ausdrücklich annimmt. Die Annahme erfolgt durch:
- Schriftliche Bestätigung per E-Mail mit Verweis auf das spezifische Angebot
- Unterzeichnung des Reisevertrags in Papierform oder als qualifizierte elektronische Signatur
- Leistung der vereinbarten Anzahlung
Waldwege sendet dem Kunden nach Vertragsschluss unverzüglich eine schriftliche Buchungsbestätigung (Reisebestätigung) zu. Diese enthält alle wesentlichen Reiseleistungen und gilt als Nachweis des geschlossenen Reisevertrags.
2.5 Mitreisende Personen
Der Kunde, der die Buchung vornimmt, handelt auch im Namen aller anderen in der Buchung einbezogenen Reiseteilnehmer. Der buchende Kunde übernimmt die Verpflichtungen aus dem Reisevertrag für alle einbezogenen Reiseteilnehmer. Der buchende Kunde haftet für alle Verbindlichkeiten aller in der Buchung genannten Reiseteilnehmer. Er ist verpflichtet, die Namen und vollständigen Kontaktdaten aller Mitreisenden mitzuteilen und diese über alle relevanten Vertragsbedingungen zu informieren.
2.6 Ersatzteilnehmer
Der Reisende kann bis zum Reisebeginn verlangen, dass ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Waldwege kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die besonderen Reiseerfordernisse nicht erfüllt oder seiner Teilnahme gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der ursprüngliche Reisende gesamtschuldnerisch für den Reisepreis und die Mehrkosten, die durch den Eintritt entstehen. Waldwege berechnet für die Umbuchung auf einen Ersatzteilnehmer eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 45 Euro, sofern keine höheren tatsächlichen Kosten entstehen.
§ 3 Reiseleistungen und Reisepreis
3.1 Umfang der Reiseleistungen
Der Umfang der vertraglich geschuldeten Reiseleistungen bestimmt sich ausschließlich nach dem individuellen Reiseangebot und der Reisebestätigung. Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen, die von den schriftlich fixierten Leistungen abweichen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Waldwege. Waldwege schuldet die im Reiseangebot beschriebenen Leistungen in der Qualität, wie sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart war.
3.2 Leistungsbestandteile
Je nach gewähltem Reisepaket können die Leistungen folgende Komponenten umfassen:
- Unterkunft in der beschriebenen Kategorie (Hotel, Pension, Schloss, etc.)
- Mahlzeiten gemäß Vereinbarung (Frühstück, Halbpension, Vollpension, All-inclusive)
- Transfers vom und zum Bahnhof/Flughafen
- Lokale Transportleistungen gemäß Programm
- Geführte Ausflüge und Besichtigungen gemäß Programm
- Eintritte zu Attraktionen gemäß Programm
- Reiseleitung durch einen zertifizierten Guide
- Digitale Reiseunterlagen und Reiseführer
- 24/7-Support während der Reise (je nach Paket)
Leistungen, die nicht ausdrücklich im Reiseangebot aufgeführt sind, sind nicht Bestandteil des Reisevertrags. Insbesondere sind Flüge, internationale Bahnfahrten, Reiseversicherungen und persönliche Ausgaben nicht im Reisepreis enthalten, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.
3.3 Reisepreis und enthaltene Kosten
Der im Reiseangebot genannte Gesamtpreis ist ein Endpreis und enthält alle Steuern und Pflichtgebühren, die zum Zeitpunkt der Buchung bekannt sind. Der Preis gilt pro Person auf Basis der vereinbarten Reiseteilnehmeranzahl. Einzelzimmerzuschläge, Kindermäßigungen und sonstige individuelle Anpassungen werden im Reiseangebot gesondert ausgewiesen.
3.4 Preisänderungen nach Vertragsschluss
Waldwege behält sich das Recht vor, den vereinbarten Reisepreis nach Vertragsschluss, jedoch spätestens 20 Tage vor Reisebeginn, zu erhöhen, wenn sich folgende Faktoren gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses geändert haben:
- Beförderungskosten, einschließlich Treibstoffkosten (im Verhältnis zum Anteil am Reisepreis)
- Steuern und Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen (z.B. Kurtaxen, Hafengebühren)
- Wechselkurse für die betreffende Reise, sofern Leistungen in Fremdwährungen kalkuliert werden
Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn die Erhöhung auf eine der genannten Ursachen zurückzuführen ist und Waldwege die Berechnung genau mitteilt. Übersteigt die Preiserhöhung acht Prozent des ursprünglichen Reisepreises, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder eine gleichwertige Ersatzreise verlangen. Waldwege unterrichtet den Kunden unverzüglich über die beabsichtigte Preiserhöhung.
§ 4 Zahlungsbedingungen
4.1 Anzahlung
Nach Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtreisepreises zu leisten, sofern im Reiseangebot nichts anderes vereinbart wurde. Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung fällig. Die Anzahlung dient als Sicherheitsleistung für die gebuchten Reiseleistungen.
4.2 Restzahlung
Der verbleibende Restbetrag des Reisepreises ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn vollständig zu begleichen. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn getätigt werden, ist der Gesamtbetrag sofort bei Buchungsabschluss zu entrichten.
4.3 Zahlungsarten
Waldwege akzeptiert folgende Zahlungsmethoden:
- Überweisung auf das Konto der Waldwege Reisen GmbH (IBAN: DE12 1009 0000 1234 5678 90)
- Kreditkartenzahlung (Visa, Mastercard, American Express) über unser sicheres Zahlungsportal
- SEPA-Lastschrift (nach gesonderter Vereinbarung und Erteilung des SEPA-Mandats)
Bankübertragungsgebühren trägt der Kunde. Alle Zahlungen sind in Euro zu leisten. Bei Zahlungen in anderen Währungen trägt der Kunde das Wechselkursrisiko und etwaige Umrechnungsgebühren.
4.4 Zahlungsverzug
Kommt der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist Waldwege nach Setzen einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Stornierungsgebühren gemäß § 5 dieser AGB geltend zu machen. Waldwege behält sich außerdem das Recht vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
4.5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf dem gleichen Rechtsverhältnis.
§ 5 Rücktritt durch den Reisenden und Stornierungsbedingungen
5.1 Rücktrittsrecht des Reisenden
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich (per E-Mail oder Post) gegenüber Waldwege erklärt werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei Waldwege. Der Rücktritt wird mit Eingang der Rücktrittserklärung bei Waldwege wirksam.
5.2 Stornierungsgebühren
Im Falle des Rücktritts vom Reisevertrag durch den Reisenden ist Waldwege berechtigt, eine Entschädigung zu verlangen. Die Entschädigung bemisst sich nach dem Reisepreis abzüglich der von Waldwege ersparten Aufwendungen und abzüglich dessen, was Waldwege durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erlangt. Waldwege hat folgende Stornierungsgebührenpauschalen festgesetzt, sofern keine höheren tatsächlichen Schäden nachgewiesen werden:
- Rücktritt bis 60 Tage vor Reisebeginn: 15 % des Reisepreises, mindestens jedoch die Bearbeitungsgebühr von 95 Euro
- Rücktritt von 59 bis 45 Tage vor Reisebeginn: 25 % des Reisepreises
- Rücktritt von 44 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises
- Rücktritt von 29 bis 14 Tage vor Reisebeginn: 65 % des Reisepreises
- Rücktritt von 13 bis 7 Tage vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises
- Rücktritt von 6 bis 1 Tag vor Reisebeginn oder am Reisetag: 95 % des Reisepreises
- Nicht-Antritt der Reise ohne vorherige Stornierung: 95 % des Reisepreises
Waldwege ist dem Reisenden gegenüber verpflichtet, nachzuweisen, dass keine oder geringere Aufwendungen erspart wurden. Dem Reisenden bleibt der Nachweis gestattet, dass Waldwege überhaupt keinen oder einen geringeren als den pauschal angesetzten Schaden erlitten hat.
5.3 Rücktritt bei höherer Gewalt
Kann der Reisende die Reise aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände am Reiseziel oder in dessen unmittelbarer Umgebung nicht antreten, ist er berechtigt, vor Beginn der Pauschalreise kostenlos vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Als unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände gelten insbesondere Naturkatastrophen, Kriegshandlungen, ernsthafte Sicherheitsrisiken wie Terrorismus sowie epidemiologische Gefahren. Waldwege ist in diesem Fall verpflichtet, alle vom Reisenden geleisteten Zahlungen einschließlich etwaiger Gebühren zu erstatten. Weitere Entschädigungsansprüche des Reisenden sind in diesem Fall ausgeschlossen.
5.4 Empfehlung zum Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung
Waldwege empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Reiseabbruchversicherung. Diese Versicherungen können im Falle unvorhergesehener Ereignisse (Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie, etc.) die Stornierungskosten übernehmen. Informationen zu geeigneten Versicherungsangeboten erhalten Sie auf Anfrage von Waldwege.
§ 6 Kündigung aus wichtigem Grund
6.1 Kündigung durch Waldwege
Waldwege kann den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung die Durchführung der Reise nachhaltig stört oder sich in einer Weise verhält, die mit der Vertragspflicht unvereinbar ist. Dies gilt insbesondere, wenn der Reisende andere Reiseteilnehmer, Reiseleiter oder Leistungsträger belästigt, bedroht oder in ihrer körperlichen Unversehrtheit gefährdet. Im Falle der Kündigung behält Waldwege den Anspruch auf den Reisepreis; es muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Waldwege aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Mehrkosten für die Rückreise trägt der Reisende.
6.2 Kündigung wegen Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl
Waldwege kann den Reisevertrag vor Reisebeginn kündigen, wenn die für die Durchführung einer Gruppenreise notwendige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall ist die Kündigung spätestens bis zu folgenden Zeitpunkten vor dem vereinbarten Reisebeginn zu erklären:
- Bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen: spätestens 20 Tage vor Reisebeginn
- Bei einer Reisedauer von zwei bis sechs Tagen: spätestens 28 Tage vor Reisebeginn
- Bei einer Reisedauer von sieben oder mehr Tagen: spätestens 42 Tage vor Reisebeginn
Im Falle der Kündigung aus diesem Grund sind alle vom Reisenden geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Wirksamwerden der Kündigung, vollständig zu erstatten.
§ 7 Leistungsänderungen vor Reisebeginn
7.1 Zulässigkeit von Leistungsänderungen
Waldwege behält sich vor, nach Vertragsschluss Leistungsänderungen vorzunehmen, sofern diese Änderungen unerheblich sind und die Gesamtqualität und der Gesamtcharakter der Pauschalreise dadurch nicht beeinträchtigt werden. Waldwege unterrichtet den Reisenden über solche unerheblichen Änderungen in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise auf einem dauerhaften Datenträger. Als unerhebliche Änderungen gelten insbesondere:
- Änderungen der Reihenfolge von Programmpunkten
- Gleichwertige Ersatzunterkünfte in derselben Kategorie und Region
- Änderungen der genauen Zeiten für Transfers oder Ausflüge um bis zu zwei Stunden
- Geringfügige Anpassungen des Freizeitprogramms
7.2 Erhebliche Leistungsänderungen
Bei erheblichen Änderungen einer wesentlichen Eigenschaft der Reiseleistungen oder bei einer Preiserhöhung von mehr als acht Prozent ist der Reisende berechtigt:
- Die angebotenen Änderungen anzunehmen, oder
- Kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten, oder
- eine gleichwertige Ersatzreise anzunehmen, sofern Waldwege eine solche anbieten kann
Waldwege teilt dem Reisenden die Änderungen klar, verständlich und hervorgehoben auf einem dauerhaften Datenträger mit und fordert ihn auf, innerhalb einer angemessenen Frist von mindestens 5 Tagen zu erklären, ob er die Änderungen akzeptiert oder vom Vertrag zurücktritt. Äußert sich der Reisende nicht fristgerecht, gilt die mitgeteilte Änderung als akzeptiert.
7.3 Absage der Reise durch Waldwege
Waldwege kann die Reise vor Reisebeginn absagen, wenn sie durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert wird. In diesem Fall hat Waldwege alle vom Reisenden geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Wirksamwerden der Absage, zu erstatten.
§ 8 Mängelansprüche und Abhilfe während der Reise
8.1 Mängelanzeige
Der Reisende ist verpflichtet, Reisemängel unverzüglich dem zuständigen Reiseleiter von Waldwege oder, falls kein Reiseleiter vor Ort ist, der Waldwege-Notfallhotline (+49 30 2847 9130) anzuzeigen. Versäumt der Reisende diese Anzeige schuldhaft, entfällt sein Recht auf Minderung des Reisepreises oder Schadensersatz, sofern Waldwege durch die versäumte Anzeige einen Schaden erlitten hat oder die Abhilfe nicht möglich war.
8.2 Abhilfepflicht von Waldwege
Waldwege ist verpflichtet, bei Mängeln Abhilfe zu schaffen. Waldwege kann die Abhilfe verweigern, wenn diese einen Aufwand erfordert, der unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Mangels und des Werts der Reiseleistung in einem groben Missverhältnis zum Interesse des Reisenden an der Mängelbeseitigung steht. In diesem Fall ist der Reisende berechtigt, den Reisepreis zu mindern.
8.3 Selbstabhilfe
Verweigert Waldwege die Abhilfe oder wird diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist geleistet, kann der Reisende selbst für Abhilfe sorgen und angemessene Aufwendungen erstattet verlangen. Die Erstattung ist ausgeschlossen, wenn Waldwege die Abhilfe aus berechtigten Gründen verweigert hat.
8.4 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer des Mangels kann der Reisende eine angemessene Minderung des Reisepreises verlangen. Maßgeblich ist das Verhältnis des Wertes der mangelfreien Reiseleistung zum Wert der mangelbehafteten Reiseleistung zur Zeit des Vertragsschlusses. Eine Minderung des Reisepreises kann nicht verlangt werden, wenn der Reisende die Mängelanzeige schuldhaft unterlassen hat.
8.5 Kündigung wegen erheblichen Mangels
Weist die Pauschalreise erhebliche Mängel auf, kann der Reisende den Reisevertrag nach Setzen einer angemessenen Abhilfefrist kündigen, falls Waldwege die Abhilfe verweigert oder diese erfolglos ist. Einer Abhilfefristsetzung bedarf es nicht, wenn Waldwege die Abhilfe verweigert hat oder die sofortige Kündigung durch besondere Umstände, die die Interessen des Reisenden berücksichtigen, gerechtfertigt ist. Waldwege kann in diesem Fall ebenfalls kündigen, wenn die Abhilfe mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre.
8.6 Verjährung von Mängelansprüchen
Ansprüche des Reisenden wegen Reisemängeln verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
§ 9 Haftung von Waldwege
9.1 Haftungsumfang
Waldwege haftet für die sorgfältige Vorbereitung und Durchführung der Reise sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Die Haftung von Waldwege richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach §§ 651a ff. BGB.
9.2 Haftungsbeschränkung für Schäden
Die vertragliche Haftung von Waldwege für Schäden, die keine Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis begrenzt, sofern ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Waldwege oder einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Waldwege beruhen.
9.3 Haftung für Leistungsträger
Waldwege haftet für Fehler und Mängel der beauftragten Leistungsträger (Hotels, Transportunternehmen, lokale Anbieter). Waldwege haftet nicht für Leistungen, die der Reisende eigenständig, d.h. ohne Einbeziehung in das Reisepaket, in Anspruch nimmt. Für Leistungsträger, die Waldwege als externe Vermittler eingeschaltet hat und die dem Kunden gegenüber als eigenverantwortliche Dienstleister handeln, übernimmt Waldwege keine weitergehende Haftung.
9.4 Haftungsausschluss bei höherer Gewalt
Waldwege haftet nicht für Leistungsstörungen, die durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht werden, die sich auch bei Anwendung aller zumutbaren Vorkehrungen nicht hätten vermeiden lassen. Hierzu gehören insbesondere Naturkatastrophen, Kriegsereignisse, Terroranschläge, staatliche Eingriffe (Grenzschließungen, Reisewarnungen), Streiks, technische Ausfälle bei Dritten sowie Epidemien oder Pandemien.
9.5 Internationale Haftungsübereinkommen
Soweit Beförderungsleistungen internationalen Haftungsübereinkommen unterliegen (z.B. Montrealer Übereinkommen für Flüge, CIM/COTIF für Bahnreisen), gelten die dort vorgesehenen Haftungsbeschränkungen auch für Waldwege.
9.6 Verantwortung des Reisenden für mitgebrachte Gegenstände
Waldwege übernimmt keine Haftung für den Verlust, die Beschädigung oder den Diebstahl von Reisegepäck, persönlichen Gegenständen oder Wertgegenständen des Reisenden, sofern dies nicht auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von Waldwege oder dessen Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
§ 10 Pflichten und Obliegenheiten des Reisenden
10.1 Mitwirkungspflichten
Der Reisende ist verpflichtet, bei Reisemängeln zur Vermeidung oder Minderung des Schadens beizutragen. Insbesondere ist er verpflichtet, Waldwege oder dem Reiseleiter Mängel unverzüglich anzuzeigen und bei der Schadensminderung mitzuwirken.
10.2 Verhaltensregeln
Der Reisende verpflichtet sich, die Ruhe, Ordnung und Sicherheit während der Reise zu wahren und die Rechte und Anweisungen der Reiseleiter, Hoteliers und sonstigen Leistungsträger zu respektieren. Er verpflichtet sich ferner, die für die besuchten Stätten geltenden Hausordnungen und Verhaltensregeln einzuhalten.
10.3 Informationspflicht des Reisenden
Der Reisende ist verpflichtet, Waldwege über besondere persönliche Bedürfnisse, gesundheitliche Einschränkungen oder Allergien zu informieren, sofern diese für die Planung und Durchführung der Reise relevant sind. Waldwege übernimmt keine Haftung für Beeinträchtigungen, die auf verschwiegenen oder vergessenen Informationen des Reisenden beruhen.
10.4 Beschädigung von Unterkunft und Ausrüstung
Der Reisende haftet für alle Schäden, die er schuldhaft an Unterkünften, Fahrzeugen, Ausrüstungsgegenständen oder sonstigen Einrichtungen verursacht. Waldwege kann in diesem Fall die entstandenen Kosten vom Reisenden einfordern.
§ 11 Reiseunterlagen und Informationspflichten
11.1 Bereitstellung der Reiseunterlagen
Waldwege stellt dem Reisenden spätestens sieben Tage vor Reisebeginn alle erforderlichen Reiseunterlagen zur Verfügung. Diese umfassen:
- Detaillierten Reiseplan mit allen Programmpunkten und Zeiten
- Buchungsbestätigungen für alle reservierten Leistungen
- Adressen und Kontaktdaten der Unterkünfte
- Notfallkontaktnummern von Waldwege
- Praktische Reisetipps für die besuchten Regionen
- Informationen zu lokalen Gepflogenheiten und Verhaltensregeln
Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 7 Tage vor Reisebeginn) werden die Unterlagen unverzüglich nach Vertragsschluss bereitgestellt.
11.2 Vorvertragliche Informationen
Waldwege stellt dem Kunden vor Vertragsschluss alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise gemäß Anhang I Teil A der Pauschalreise-Richtlinie (EU) 2015/2302 bereit. Diese Informationen umfassen die Hauptmerkmale der Reiseleistungen, Reisepreis, Zahlungsmodalitäten, Mindestteilnehmerzahl, Stornierungsbedingungen sowie Informationen über die Insolvenzabsicherung.
11.3 Passagierinformationen bei Beförderungsleistungen
Soweit Waldwege Beförderungsleistungen organisiert, stellt Waldwege dem Reisenden spätestens bei Abreise die für die Einreise und das Reiseziel erforderlichen Informationen bereit. Der Reisende ist jedoch selbst verantwortlich für die Beachtung der für ihn geltenden Ein- und Ausreisebestimmungen, Pass- und Visavorschriften sowie gesundheitlichen Anforderungen.
§ 12 Reisepass, Visa und Gesundheitsvorschriften
12.1 Reisepass und Ausweisdokumente
Für Reisen innerhalb Deutschlands und des Schengen-Raums benötigen EU-Bürger in der Regel lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Der Reisende ist selbst verantwortlich, die für ihn persönlich geltenden Einreisevorschriften zu prüfen und die entsprechenden Reisedokumente in gültigem Zustand mitzuführen.
12.2 Visabestimmungen
Waldwege gibt auf Anfrage unverbindliche Hinweise zu allgemeinen Einreise- und Visabestimmungen. Diese Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen nicht die eigenverantwortliche Prüfung durch den Reisenden bei den zuständigen Behörden. Waldwege übernimmt keine Haftung für Konsequenzen, die sich aus fehlenden oder abgelaufenen Reisedokumenten oder nicht erfüllten Visavoraussetzungen ergeben.
12.3 Gesundheitsvorschriften und Impfungen
Für Reisen innerhalb Deutschlands sind in der Regel keine besonderen Impfungen erforderlich. Waldwege gibt auf Anfrage allgemeine gesundheitliche Hinweise für die besuchten Regionen. Für die Einhaltung persönlicher Gesundheitsvorschriften und -empfehlungen sowie für die Einholung ärztlicher Beratung ist der Reisende selbst verantwortlich.
12.4 Konsequenzen bei fehlenden Dokumenten
Kann der Reisende die Reise oder Teile davon aufgrund fehlender oder ungültiger Dokumente nicht antreten, hat Waldwege Anspruch auf den vollen Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen. Mehrkosten (z.B. für notwendige Rückreisen) trägt der Reisende.
§ 13 Reiseversicherung
13.1 Empfehlung zum Abschluss einer Reiseversicherung
Waldwege empfiehlt dem Reisenden dringend, vor Reisebeginn eine umfassende Reiseversicherung abzuschließen. Eine solche Versicherung sollte mindestens folgende Leistungen umfassen:
- Reiserücktrittsversicherung (im Falle unvorhergesehener Ereignisse, die einen Reiseantritt verhindern)
- Reiseabbruchversicherung (bei notwendigem vorzeitigem Reiseabbruch)
- Reisekrankenversicherung (Absicherung medizinischer Kosten während der Reise)
- Auslandskrankenversicherung (medizinischer Rücktransport)
- Reisegepäckversicherung (Absicherung gegen Verlust, Beschädigung oder Diebstahl von Gepäck)
Insbesondere der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist empfehlenswert, da die Stornierungsgebühren von Waldwege (vgl. § 5 dieser AGB) erheblich sein können.
13.2 Angebote von Kooperationspartnern
Waldwege kann dem Reisenden Reiseversicherungsangebote von ausgewählten Versicherungspartnern vermitteln. Diese Vermittlung erfolgt im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Versicherungsunternehmens. Waldwege ist kein Versicherungsunternehmen und übernimmt keine Gewähr für den Inhalt, die Leistungen oder die Zuverlässigkeit der vermittelten Versicherungsprodukte. Der Abschluss einer Reiseversicherung liegt im alleinigen Ermessen des Reisenden.
13.3 Insolvenzabsicherung
Gemäß §§ 651r ff. BGB ist Waldwege als Pauschalreiseveranstalter zur Sicherung der von Kunden geleisteten Zahlungen verpflichtet. Die Insolvenzabsicherung erfolgt durch:
AXA Versicherungs AG
Colonia-Allee 10–20
51067 Köln
Der Sicherungsschein wird dem Kunden zusammen mit der Buchungsbestätigung ausgehändigt. Im Falle der Insolvenz von Waldwege kann der Kunde die Erstattung geleisteter Zahlungen und die Rücktransportkosten direkt beim Sicherungsgeber geltend machen.
§ 14 Datenschutz bei Reisebuchungen
14.1 Erhobene Daten und Zweck der Verarbeitung
Zur Durchführung des Reisevertrags erhebt und verarbeitet Waldwege personenbezogene Daten der Reisenden. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung). Folgende Datenkategorien können erhoben werden:
- Stammdaten (Name, Geburtsdatum, Nationalität)
- Kontaktdaten (Adresse, Telefon, E-Mail)
- Reisedaten (Buchungsdetails, Reisedauer, Mitreisende)
- Zahlungsdaten (zur Abwicklung der Transaktion)
- Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Gesundheitsdaten, sofern für die Reiseplanung erforderlich und vom Reisenden mitgeteilt)
- Identifikationsdaten aus Reisedokumenten (Passnummer, sofern für Buchungen erforderlich)
14.2 Weitergabe an Dritte und Drittländer
Die für die Reisedurchführung notwendigen Daten werden an Leistungsträger (Hotels, Transportunternehmen, lokale Guides) weitergegeben, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist. Alle Leistungsträger sind vertraglich zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen verpflichtet. Eine Weitergabe an Drittländer außerhalb des EWR erfolgt nur, wenn geeignete Schutzmaßnahmen gemäß DSGVO bestehen.
14.3 Speicherdauer
Buchungs- und Zahlungsdaten werden gemäß den steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten (§ 147 AO) für einen Zeitraum von zehn Jahren nach Abschluss des Buchungsjahres aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht, sofern keine weiteren gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
14.4 Weiterführende Datenschutzinformationen
Weiterführende Informationen zur Datenverarbeitung bei Waldwege finden Sie in der Datenschutzerklärung auf unserer Website.
§ 15 Beschwerdemanagement und außergerichtliche Streitbeilegung
15.1 Beschwerden während der Reise
Bei Mängeln oder Problemen während der Reise wenden Sie sich bitte zunächst an den vor Ort zuständigen Reiseleiter von Waldwege oder an die Waldwege-Hotline: +49 30 2847 9130. Wir werden uns bemühen, die Situation vor Ort zu lösen.
15.2 Beschwerden nach der Reise
Nachträgliche Beschwerden sind innerhalb von 28 Tagen nach Reisende schriftlich an folgende Adresse zu richten: Waldwege Reisen GmbH, Beschwerdemanagement, Unter den Linden 77, 10117 Berlin oder per E-Mail an [email protected]. Waldwege wird Ihre Beschwerde innerhalb von 30 Tagen beantworten.
15.3 Außergerichtliche Streitbeilegung
Waldwege ist Mitglied der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) und des DRV-Schiedsgerichts. Bei nicht lösbaren Streitigkeiten steht dem Verbraucher die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung zur Verfügung:
- Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl, www.verbraucher-schlichter.de
- OS-Plattform der Europäischen Kommission: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Waldwege ist bereit, an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen, sofern dies die zuständige Schlichtungsstelle vorschlägt und beide Parteien zustimmen. Die Teilnahme ist für Waldwege freiwillig.
§ 16 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
16.1 Anzuwendendes Recht
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Waldwege und dem Reisenden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Reisenden, die Verbraucher im Sinne des deutschen Rechts sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben, bleiben zwingende Schutzvorschriften des Rechts dieses Mitgliedstaats unberührt.
16.2 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ist Berlin, soweit der Reisende Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
16.3 EU-Verbraucher
Für EU-Verbraucher kann unabhängig von vorstehenden Regelungen die Klage auch an dem Ort eingereicht werden, an dem sich die Hauptniederlassung des Reiseveranstalters befindet (Berlin, Deutschland) oder an dem der Verbraucher seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
§ 17 Sonderleistungen und individuelle Vereinbarungen
17.1 Individuelle Sonderleistungen
Sonderleistungen, die über das im Reisevertrag vereinbarte Programm hinausgehen (z.B. zusätzliche Ausflüge, private Transfers, exklusive Veranstaltungen), können auf Anfrage gegen gesonderte Berechnung erbracht werden. Diese Sonderleistungen sind nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrags und unterliegen eigenen, individuell zu vereinbarenden Bedingungen. Für Sonderleistungen gelten die Haftungsbeschränkungen dieser AGB entsprechend.
17.2 Schriftliche Niederlegung
Alle individuellen Vereinbarungen, die von diesen AGB abweichen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (E-Mail genügt). Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit, es sei denn, sie werden nachträglich schriftlich bestätigt.
17.3 Gruppenreisen und Firmenbuchungen
Für Gruppenreisen ab 12 Personen und Firmenbuchungen können gesonderte Konditionen vereinbart werden. Diese sind dem jeweiligen Gruppenangebot zu entnehmen und können von den in diesen AGB genannten Standardkonditionen abweichen. Maßgeblich sind in jedem Fall die schriftlichen Vereinbarungen im Gruppenreisevertrag.
§ 18 Änderungen dieser AGB
Waldwege behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB sind Vertragsbestandteil. Für nach der Änderung geschlossene Verträge gelten die neuen AGB. Die jeweils aktuell geltende Fassung der AGB ist auf der Website von Waldwege unter waldwege.de/terms-and-conditions.html abrufbar.
Änderungen der AGB für bestehende Vertragsverhältnisse sind nur wirksam, wenn Waldwege den Kunden über die Änderungen informiert und der Kunde nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Information widerspricht. Waldwege weist den Kunden in der Information auf die Möglichkeit des Widerspruchs und die Bedeutung der Untätigkeit hin.
§ 19 Salvatorische Klausel und Gesamtvereinbarung
19.1 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Lücken dieser AGB.
19.2 Gesamtvereinbarung
Diese AGB, das individuelle Reiseangebot und die Buchungsbestätigung bilden zusammen den vollständigen Reisevertrag zwischen Waldwege und dem Kunden. Frühere mündliche oder schriftliche Absprachen sind durch den Vertragsschluss hinfällig, sofern sie nicht ausdrücklich in die Vertragsunterlagen aufgenommen wurden.
19.3 Schriftformerfordernis
Änderungen oder Ergänzungen des Reisevertrags sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform (einschließlich E-Mail). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
§ 20 Schlussbestimmungen
Diese AGB treten am 1. Januar 2024 in Kraft und gelten für alle ab diesem Zeitpunkt geschlossenen Reiseverträge. Sie ersetzen alle früheren Versionen der AGB der Waldwege Reisen GmbH.
Bei Fragen zu diesen AGB oder zum Reisevertrag wenden Sie sich bitte an:
- Waldwege Reisen GmbH
- Unter den Linden 77, 10117 Berlin
- Telefon: +49 30 2847 9130 (Mo–Fr, 9:00–18:00 Uhr)
- E-Mail: [email protected]
- Website: waldwege.de
Stand: Dezember 2024
Waldwege Reisen GmbH ist ein nach deutschem Recht gegründetes Unternehmen. Es unterliegt der Aufsicht durch die zuständigen deutschen Behörden und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 198734 B eingetragen.